Aktuelles zum NSG „Elbe und Inseln“
Verhandlungserfolg für Kanufahrer
Am 21. Dezember 2018 trat die Verordnung „Elbe und Inseln“ des Landkreises Stade in Kraft. Damit stehen viele Teile unseres Reviers wie beispielsweise die Elbinsel Hanskalbsand nun unter Naturschutz (für die Eiligen: Hier geht’s direkt zu Trittsteinen und Ergebnissen).
Anfang Januar trafen sich Vertreter des Kanusportes mit Vertretern des Naturschutzamtes Stade um Ausnahmeregelungen für Kanufahrer zu besprechen. Dabei waren RdE-Wanderwart Wolfhard Baader und Vertreter des Landeskanuverbandes Niedersachsen.
Den Verhandlungspartnern ist der Spagat zwischen Schutzbedürfnis dieses einzigartigen Lebensraumes und den berechtigten Interessen des Kanusports gelungen.
Es wurden wichtige Vereinbarungen getroffen, die als mündlich erteilte, zeitlich befristete Befreiungen schon heute gelten. Eine ausführliche Liste der Vereinbarungen findest Du hier. Die Befristung ist an die Fertigstellung eines Managementplanes bis spätestens 2020 gekoppelt, in den die Befreiungen dann aufgenommen werden.

Ein wichtiger Erfolg in den Verhandlungen sind einige Befreiungen im Gebiet der Elbinseln. Auf der jetzt unter Naturschutz stehenden Insel Hanskalbsand beispielsweise ist es im nördlichen Strandbereich für Kanufahrer nun erlaubt, zu rasten und eine Nacht zu zelten. Auch der bisherige Trittstein auf der Insel Schwarztonnensand wird als Rastplatz weiter bestehen bleiben.
Bei der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Februar wird Wolfhard Baader ausführlich über das Thema berichten. Ebenfalls werden wir Dich an dieser Stelle und im Einzelpaddler weiter informieren. Bei Unklarheiten richtet Eure Fragen gerne an Wolfhard Baader (wanderwart@rde-hamburg.de).


