So wirst Du zum RdE-Mitglied
Wenn du Mitglied im RdE werden möchtest, fülle den Aufnahmeantrag aus und sende ihn als PDF an die Adresse mitgliederverwaltung@rde.hamburg .
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Mitgliedsbeiträge
Erste Paddelschläge
Wenn Du noch nicht paddeln kannst, oder nach längerer Pause wieder einsteigen willst, musst Du bei uns zunächst den Europäischen Paddelpass Stufe 1 (EPP 1) absolvieren. Dies kannst du in einem unserer Grundkurse. Hier erlernst Du die Grundlagen der Paddeltechnik, Rettung und Selbstrettung, Umwelt- und Naturschutz, Befahrensregeln und Besonderheiten unseres Reviers.
Dies ist in unserem Verein unabdingbar, denn die Unterelbe ist ein anspruchsvolles Gewässer und verlangt dir als Anfänger*in viel ab. Ohne den EPP 1 kannst du daher an Vereinstrainings und Vereinsfahrten nicht teilnehmen. Wenn du bereits Paddelerfahrung hast, kannst du an einem Sondertermin auf der Elbe die Prüfung ablegen. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten erfährst Du auf der Seite Grundkurse.
Hinweis: Wir können zurzeit den hohen Bedarf an Grundkursen nicht decken. Daher musst du dich auf eine längere Wartezeit einstellen und solltest dir gut überlegen, ob es sich für dich schon vor Erwerb des EPP 1 lohnt, Mitglied zu werden.
Aktiv werden im Verein
Unser Verein ist sehr lebendig und aktiv. Das verdanken wir allen Mitgliedern, aber ganz besonders unseren sehr engagierten Ehrenamtlichen. Und die freuen sich über Unterstützung in sämtlichen Bereichen – sei es handwerkliches Geschick bei Vereinsbootpflege und Bootshaus, Mitarbeit an der Vereinszeitschrift „Der Einzelpaddler“ oder der Homepage oder beim Küchendienst an den Vereinsabenden.
Austritt aus dem RdE
Der Austritt aus dem Verein kann zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres erfolgen und muss bis zum 30. November schriftlich dem geschäftsführenden Vorstand erklärt werden (Bitte direkt an die Mitgliederverwaltung schicken). Der Austritt wird rechtsgültig, wenn Vereins- und Verbandsausweis sowie weiteres Vereinseigentum bis zum Austrittsdatum zurückgereicht werden. Das ausgetretene Mitglied bleibt bis zum Tage seines Ausscheidens an die Erfüllung seiner Pflichten gebunden. Forderungen des Vereins bleiben auch über den Tag seines Ausscheidens hinaus bestehen.


