Vereinspreise

Am Ende jeden Paddeljahres ehren wir die erfolgreichsten Paddlerinnen und Paddler auf der Weihnachtsfeier mit unseren Wanderpreisen. Voraussetzung um in die Wertung zu kommen ist die Abgabe des ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches.


Der Einzelpaddler”

Bestehend aus einer Flasche mit dem Einzelpaddler auf einer Holztafel.

Idee, entworfen, hergestellt, Bedingungen ausgearbeitet und gestiftet von Gerd Töbke.

Vergabebedingungen:

  • Der Wanderpreis wird an den/die Wanderfahrer/in (Schüler, Jugend oder Erwachsene) vergeben,
    die am dichtesten an den Mittelwert der Kilometer sind und die Bedingungen für das Wanderfahrerabzeichen erfüllt haben.
  • Der Mittelwert wird errechnet aus allen Kilometern, welche von den Bewerbern um das Wanderfahrerabzeichen
    (Schüler, Jugend oder Erwachsene) im Fahrtenjahr gefahren wurden und durch die Anzahl der Bewerbungen geteilt.
  • Bei mehreren Anwärtern zählt die Anzahl der Bewerbungen. Bei gleicher Anzahl entscheidet die größerer Kilometerleistung des Fahrtenjahres.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt auf Vorschlag des Wanderwartes durch Beschluss des Vorstandes.

Erstmalig verliehen für das Fahrtenjahr 2004.


“Globus-Tafel”

Bestehend aus einem Bronzerelief auf einer Holztafel. Hängt im Bootshaus.

Idee, Entwurf und Herstellung: Peter Schlüter.

 Auf der Tafel wird jedes Mitglied verewigt, das 40.000 km nachweislich gepaddelt hat.

Es müssen Fahrtenbücher geführt werden, die vom Verband zu bestätigen sind und das Globus- Abzeichen muss eingereicht werden.

Nach weiteren nachgewiesenen 40.000 km erfolgt eine zweite Verewigung mit dem Zusatz 80.000 km und so weiter.


„Eule 5“ – Wanderfahrerpreis

Dargestellt durch eine holzgeschnitzte Eule. „Euuule“ ist der Erkennungsruf der RdE ten seit den 30er Jahren.
Idee, Bedingungen ausgearbeitet, entworfen, hergestellt von Peter Schlüter. Eule I/III/IV gestiftet von Peter Schlüter, Eule II von Rudolf Lakeit.

Vergabebedingungen:

  • Der Wanderpreis wird an den aktivsten Wanderfahrer des Vereins gemäß den aufgeführten Bedingungen für ein Jahr verliehen.
  • Der Bewertungszeitraum entspricht dem der Bedingungen für das Wanderfahrer­abzeichen des Deutschen Kanu Verbandes.
  • Er kann nur an Mitglieder des Vereins, sowohl Männer als auch Frauen, vergeben werden.

Seit 2004 ist die Eule IV im Umlauf.

Wertungsbedingungen:

  • Die Bewerber haben die Bedingungen für den Erwerb das Wanderfahrerabzei­chen zu erfüllen.
  • Das Fahrtenbuch muss einwandfrei geführt sein.
  • Je 50 Fahrtenkilometer zählen = 1 Punkt  (z.B 1685 km = 33 Punkte)
  • Teilnahme an einer Vereinsfahrt = 1 Punkt
  • Ein Tagespunkt, bei mindestens 15 gepaddelte Kilometer = 1 Punkt
  • Teilnahme am Zeltplatzarbeitsdienst = 2 Punkte

Die Zuerkennung des Preises erfolgt auf Vorschlag des Wanderwartes durch Beschluss des Vorstandes.

Erstmalig verliehen für das Fahrtenjahr 1975.


„Ringglocke” – Damen Wanderfahrerpreis

Dargestellt durch einen Ring mit einer darin aufgehängten Glocke.  Der „Ring” ist das im Vereinsemblem enthaltene Symbol des Vereins.

Idee Rudolf Lakeit (Ring) und Peter Schlüter (Glocke), gestiftet von Rudolf Lakeit, Bedingungen ausgearbeit von Peter Schlüter.

Vergabebedingungen:

  • Der Wanderpreis wird an die aktivste Wanderfahrerin des Vereins gemäß den aufgeführten Bedingungen für jeweils ein Jahr verliehen.
  • Der Bewertungszeitraum entspricht dem der Bedingungen für das Wanderfahrer­abzeichen des Deutschen Kanu Verbandes.
  • Der Preis kann nur an weibliche Mitglieder des Vereins vergeben werden.
  • Sie müssen am 1. Oktober des Bewertungszeitraumes das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wertungsbedingungen:

  • Die Bewerberinnen haben die Bedingungen für den Erwerb das Wanderfahrer­abzeichen zu erfüllen.
  • Das Fahrtenbuch muss einwandfrei geführt sein.
  • Je 50 Fahrtenkilometer zählen = 1 Punkt  (z.B 1685 km = 33 Punkte)
  • Teilnahme an einer Vereinsfahrt = 1 Punkt
  • Ein Tagespunkt, bei mindestens 15 gepaddelte Kilometer = 1 Punkt
  • Teilnahme am Zeltplatzarbeitsdienst = 2 PunkteDie Zuerkennung des Preises erfolgt auf Vorschlag des Wanderwartes durch Beschluss des Vorstandes.
  • Erstmalig verliehen für das Fahrtenjahr 1977.

Arthur-Bresgies-Jugendbesten-Wanderpreis“

Bestehend aus einem Bronzerelief, das einen Kajakfahrer darstellt, der ein Slalomtor durchfährt.

Idee Rudolf Lakeit/Peter Schlüter, entworfen, hergestellt sowie Bedingungen ausgearbeitet von Peter Schlüter, gestiftet vom RdE (Material) und Peter Schlüter (Ausführung). Bedingungen überarbeitet von Timo Fischer 2020.

Vergabebedingungen:

  • Der Wanderpreis wird an das jugendliche Mitglied für jeweils ein Jahr verliehen, das im Bewertungszeitraum die höchste Punktzahl erreicht
  • Der Bewertungszeitraum entspricht dem der Bedingungen für das Schüler- und Jugendwanderfahrerabzeichen
  • Bei der Bewertung der Regatten wird der Monat Oktober des laufenden Jahres in den Bewertungszeitraum mit einbezogen
  • Bei Punktegleichheit zählt die höchste Kilometerleistung

Wertungsbedingungen:

  • Die Bewerber haben im Bewertungszeitraum ein Fahrtenbuch abgegeben
  • Sie müssen im Bewertungszeitraum an mindestens drei Wettkämpfen teilgenommen haben
  • Je 40 Fahrtenkilometer, ohne Regattastrecken, zählen = 1 Punkt (z. B. 865 km = 21 Punkte)
  • Teilnahme an einer an einer Vereinsfahrt = 1 Punkt pro Tag
  • Teilnahme an einem Kanuwettkampf = 1 Punkt
  • Fünf Ergebnisse aus fünf verschiedenen Wettkämpfen (auch in Mannschaftsbooten), die für den Bewerber das günstigste Ergebnis zeigen, werden entsprechend der nachfolgenden Regelung bewertet: 1. Platz = 5 Punkte, 2. Platz = 4 Punkte, 3. Platz = 3 Punkte, 4. Platz = 2 Punkte, 5. Platz = 1 Punkt.
  • Regelmäßige und verlässliche Unterstützung des Übungsbetriebes der Vereinsjugend = 4 Punkte(bei teilweiser Unterstützung = 2 Punkte)
  • Leitung einer Vereinsjugendfahrt oder gleichwertigen Veranstaltung = 2 Punkte
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter = 3 Punkte
  • Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs = 2 Punkte
  • Erwerbung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Silber, im Jahr der Erwerbung: je 2 Punkte
  • Teilnahme am Zeltplatzarbeitsdienst = 2 Punkte

Die Erfüllung der aufgeführten Bedingungen ist durch einen ausgefüllten Verdruck nachzuweisen. Dieser Vordruck wird den Jugendlichen von den Jugendwarten zur Verfügung gestellt.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt auf Vorschlag des Jugendwartes durch Beschluss des Vorstandes.

Erstmalig verliehen für das Bewertungsjahr 1977.


Der „Kenterfisch“

Dargestellt durch einen Fisch auf einer Holzplatte.
Idee, entworfen, hergestellt, gestiftet, Bedingungen ausgearbeitet von Peter Schlüter.

Bedingungen:

Den Wanderpreis erhält das Mitglied, das als erstes während einer Vereins­wanderfahrt im jeweiligen Bewertungszeitraum unfreiwillig kentert.

Er wird für die Dauer eines Jahres vergeben.
Der Bewertungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Der Preis kann nur an Vereinsmitglieder vergeben werden.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt auf Vorschlag des Jugend- oder Wanderwartes durch Beschluss des Vorstandes.
Bei Auflösung des Vereins geht der Preis in den Besitz des Mitgliedes, welches ihn am meisten zuerkannt wurde.
Bei Gleichheit entscheidet das Los.

Erstmalig vergeben für das Kalenderjahr 1976.


Elbepreis

Heinz-Brick-Gedächtnispreis“ (langjähriger Wanderwart des RdE)
Bestehend aus einem Bronzerelief auf einer Holztafel.

Idee, entworfen, hergestellt, Bedingungen ausgearbeitet und gestiftet von Peter und Ellen Schlüter.

Vergabebedingungen:

  • Der Wanderpreis wird an den/die Wanderfahrer/indes Vereins mit den meisten Elbekilometer vergeben.
  • Der Bewertungszeitraum ist das Fahrtenjahr des DKV-Wanderfahrerabzeichen.
  • Der Wanderpreis wird an den/die Wanderfahrer/indes Vereins mit den meisten Elbekilometer vergeben.
  • Der Bewertungszeitraum ist das Fahrtenjahr des DKV-Wanderfahrerabzeichen.
  • Bei Auflösung des Vereins, geht der Preis in den Besitz des Mitgliedes, welches ihn am meisten gewonnen hat.
    Bei Gleichheit zählt die insgesamt höchste Kilometerleistung der Jahre, in der er gewonnen wurde.
  • Hat keiner die Bedingungen erfüllt, bleibt der Preis im Besitz des Vorjahresgewinner.

Wertungsbedingungen:

  • Die Bewerber haben die Bedingungen für den Erwerb des Wanderfahrerab­zeichens zu erfüllen.
  • Die Elbe muss im Fahrtenjahr auf einer Länge von mindestens 450 km im Bereich Schmilka-Cuxhaven befahren werden.
    Um die 450 km zu erfüllen, zählt jeder Flusskilometer nur einmal. Sie können auf verschiedenen Teilstrecken gepaddelt werden.
  • Zur Elbe zählen auch Süder-, Norderelbe und die Nebenelben hinter den Elbinseln.
  • Es zählen alle auf der Elbe im Fahrtenjahr gefahrenen Kilometer.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt auf Vorschlag des Wanderwartes durch Beschluss des Vorstandes.

Erstmalig verliehen für das Fahrtenjahr 1994.