Vorschriften und Gesetze
Auf der Elbe innerhalb der Hamburger Hafengrenzen gilt die Hamburger Hafenordnung. Die westliche Hafengrenze ist bei Tinsdal ungefähr beim UF Wittenbergen. Die Hamburger Hafenverkehrsordnung (HVO) ergänzt die SeeSchStrO (Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)) um Hafen-spezifische Befahrensregeln auch für uns Paddler. Fahr- und Ausweichregeln findet man auch bei der Wasserschutzpolizei Hamburg unter dem Stichwort HVO.
Auf der Unterelbe gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) im Fahrwasser und die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) außerhalb von Fahrwassern.
HVO SeeSchStrO KVR Wasserschutzpolizei Hamburg
Richtig mitfahren
Im Hamburger Hafengebiet gehen die Fahrwasser von Ufer zu Ufer (keine Fahrwassertonnen. Dort fahren Paddler ganz rechts. Siehe dazu HVO §20 und §21 bzw. die Merkblätter der Wasserschutzpolizei Hamburg (oben verlinkt).
Fahrzeuge im Fahrwasser haben Vorfahrt. In der Regel sind Paddler nicht auf Fahrwasser angewiesen im Hauptstrom der Unterelbe angewiesen und fahren außerhalb. Das Queren des Fahrwassers geschieht rechtwinklig (90°) zur Fahrwasserrichtung und ohne Vorhalt für Wind oder Strom. Eine Paddelgruppe sollte dicht zusammen fahren, um anderen möglichst viel Freiraum zu lassen. So kann jedes im Fahrwasser fahrende Fahrzeug die Querungsabsicht klar erkennen. Im Fahrwasser gilt das Rechtsfahrgebot.
Insbesondere Containerschiffe haben aufgrund ihrer Decksladung einen eingeschränkten Sichtbereich von mehreren hundert Metern vor dem Bug. Paddler sollten deswegen das Fahrwasser nur dann queren, wenn sicher ist, dass sie nicht in einen solchen abgedeckten Bereich geraten und den Schiffsführer damit zu gefährlichem Ausweichen zwingen.
Da die Paddler manövrieren können, wie ein Maschinenfahrzeug, gelten sie als solche im Sinne der KVR und müssen Segelfahrzeugen, Fischern, manövrierunfähigen bzw. manövrierbehinderten Fahrzeugen und tiefgangsbehinderten Fahrzeugen ausweichen. Diese Regel setzt voraus, dass beide Verkehrsteilnehmer einander sehen, wovon man als Paddler nicht in jedem Falle ausgehen darf.
Das Ausweichmanöver müssen vom anderen Verkehrsteilnehmer klar erkannt werden können. Für Paddler empfiehlt es sich, entweder zu stoppen oder aber gerne den Kurs um 90° nach rechts zu ändern.
Bei Dunkelheit oder Nebel sollten wir nicht paddeln. Dann geltende zwingend weitere Ausrüstungspflichten und KVR-Regeln, die diesen Rahmen sprengen würden.
Auf der Unterelbe begegnet man häufig segelnder Fahrzeugen (ohne Maschinenantrieb!), die untereinander besondere Ausweichvorschriften gem. KVR haben. Es ist gut, diese zu kennen:
Haben zwei sich begegnende Segler den Wind von unterschiedlichen Seiten, so ist dasjenige, welches den Wind von seiner Backbordseite hat ausweichpflichtig („Steuerbord vor Backbord.“). Haben beide Segler den Wind von derselben Seite, so weicht das Boot, welches in Luv (näher zum Wind) segelt aus („Luv gibt nach, Lee fährt frei.“). Überholt ein Segler, so ist dieser immer ausweichpflichtig.
Natur hat Vorfahrt!
Die Natur hat Vorfahrt und wir bitten alle Paddler um Beachtung: Unser Revier, die Unterelbe, umfasst einige geschützte Bereiche, an denen Uferbetretungsverbote eingerichtet sind zum Schutz der dort lebenden Pflanzen und Tiere. Der Deutsche Kanu Verband hat die bekannten Befahrungsregeln in einer Datenbank bereitgestellt gestellt.
Pflanzen schützen.
Tiere nicht stressen.
Lagerfeuer nur dort, wo es erlaubt ist.
Rastende Tiere auf Sandbänken nicht stören und weiträumig umfahren.
Das betrifft auf der Unterelbe insbesondere die Säugezeit der Seehunde zwischen Juni und September (Stichwort Heuler).
Der aktuellen Stand über geltende NSG Regeln folgt in einem separaten Kapitel NSG “Elbe und Inseln”.
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