Sportbetrieb eingestellt

Liebe Mitglieder,

leider und mit echt schwerem Herzen müssen wir euch mitteilen, dass der Sportbetrieb auf dem Vereinsgelände nun bis 30.04.2020 komplett untersagt ist.

Hintergrund

Die meisten von euch haben von der Allgemeinverfügung der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom letzten Sonntag, 15.03.2020 gehört. Wenn nicht, ihr könnt sie hier nachlesen, oder auf der Internetseite der Senatskanzlei. Folgendes sind die wichtigsten Inhalte für uns Paddlerinnen und Paddler:

6. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze. Ausnahmen hiervon, insbesondere für die Kaderathletinnen und -athleten, können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Landessportamts der Behörde für Inneres und Sport zugelassen werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen.

Zur Begründung: […] Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen hat regelmäßig eine räumliche Nähe der Sporttreibenden und zum Teil deren körperlichen Kontakt zur Folge. Dies hat eine erhebliche Infektionsgefahr zur Folge. […]

Der Hamburger Sportbund hat in einer E-Mail vom 18.03. an die Vereine nochmal bestätigt, dass dies ausdrücklich auch für Bootshäuser gilt:

Diese dürfen nicht mehr für Freizeitaktivitäten und/oder den Sport- und Trainingsbetrieb genutzt werden. Auch das Arbeiten an Booten in diesen Hallen ist nicht erlaubt.

Auch der Hamburger Kanuverband hat die Konsequenzen gezogen und das Allermöher Leistungszentrum für jeglichen Sportbetrieb gesperrt, in einem Schreiben, das ist hier nachlesen könnt:

Seit gestern ist der gesamte Sportbetrieb in öffentlichen oder vereinseigenen Anlagen untersagt!! Von der Schließung betroffen sind in unserem Fall sämtliche vereinseigene Räume und Außenanlagen. Das beinhaltet auch Umkleiden, Toiletten und vereinseigene Wasserzugänge / Steganlagen. Damit ist leider auch der individuelle Sportbetrieb nicht mehr möglich.

Zusammenfassung

Das Verbot des Sportbetriebs aus der Allemeinverfügung gilt leider auch für uns. Aus diesem Grund ist auch auf unserem Vereinsgelände nun der Sportbetrieb untersagt, was sich nun leider auch auf private Paddeltouren bezieht. Und ja: Natürlich ist es fragwürdig, ob ihr euch oder jemand anders anstecken könnt, wenn ihr euch allein euer Boot aus der Halle zieht, euch rein setzt und los fahrt. Wir möchten euch dennoch alle eindringlich bitten, euch an dieses Verbot zu halten. Wir haben uns das nicht ausgesucht, sondern es ist leider strafbar im Sinne des IfSG (Infektionsschutzgesetz) § 75 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3, so die Allgemeinverfügung des Senats.

Hinweis: Im internen Mitgliederforum ist unter “Fragen und Antworten” die Kategorie “Corona” angelegt. Wenn ihr Fragen zur aktuellen Situation habt, könnt ihr sie dort stellen.