Hochwasser-Schutzmaßnahmen

Was bei Sturmflut zu tun ist

Vom 15. September bis zum 31. März ist Sturmflutsaison. Dies bedeutet, dass die latente Gefahr von Sturmfluten steigt. Unser Bootshaus ist nicht von einer Deichlinie geschützt, sondern liegt innerhalb des Überflutungsgebietes. Daher sind im Sturmflutfall Schutzmaßnahmen zu treffen. Ganz wichtig: Alle Mitglieder sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Bootshaus zu kommen und mitzuhelfen – mehr liest du unten.

Welche Hochwasserstände sind gefährlich?

NHN +4,50 m bzw. MHW +2,50 m: Wasser am Bootshausgrundstück
NHN +5,50 m bzw. MHW +3,50 m: Wasser am Gebäude
NHN +5,85 m bzw. MHW + 3,85 m: Überschwemmung der Bootshaushalle

Dies bedeutet, dass eine Gefährdung des Bootshauses ab einem Hochwasserstand von 4,50 m über Normalnull (NHN) beginnt. Das entspricht etwa einem Wasserstand von 2,50 m über dem normalen Tidehochwasser (MHW). Bei Sturmfluten dieser Höhe erreicht das Wasser das Bootshausgrundstück. Ab NHN +5,50 m bzw. MHW + 3,50 m erreicht das Wasser das Gebäude und damit beispielsweise den Zehner-Bootskäfig. Ab NHN +6,00 m bzw. MHW + 4,00 m überschwemmt die Flut unsere Bootshaushalle.

Wie informiere ich mich über die Gefahrenlage?

Informationen hierzu findest du unter https://www.hamburg.de/innenbehoerde/warnungen/3436898/warnungen-thema/.

Weitere Informationsquellen im Internet:
Sturmflutwarndienst des BSH
Gezeitenvorhersage des BSH für den Pegel Blankenese Unterfeuer

Außerdem gibt es Apps, über die Warnmeldungen verschickt werden, z.B. NINA, KATWARN oder BIWAPP. Informationen dazu gibt es ebenfalls unter dem zuvor genannten Link (oder einfach im App-Store suchen).

Für Informationen und für die Koordination des Einsatzes rund ums Bootshaus hat der RdE 2021 eine Signal-Gruppe für Mitglieder eingerichtet. Tragt euch jetzt schon ein, damit ihr bei Bedarf aktiv werden könnt. Den Link zur Gruppe findet ihr im Mitgliederbereich der Homepage unter Aktuelles Intern.

Was muss ich tun?

Alle Mitglieder sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Bootshaus zu kommen und während einer der nachstehend erläuterten Phasen tätig zu werden. Dies gilt ggf. auch für eine Sturmflut in der Nacht. Die Maßnahmen müssen/können bei Bedarf bereits am Vortag getroffen werden, eine Einschränkung des Sportbetriebs ist dafür in Kauf zu nehmen.

Phase I: Bei Sturmflutwarnungen sind folgende Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um Schäden vorzubeugen:

Bei Sturmflutwarnungen bis NHN +5,30 m bzw. MHW +3,30 m:

  • Schaukasten (dreiteilig) entfernen und auf die Empore bringen (Werkzeug ist am großen Hallentor).
  • Müllbehälter aus den Boxen entfernen und in die Bootshalle stellen.

Bei Sturmflutwarnungen ab NHN +5,30 m bzw. MHW +3,30 m zusätzlich:

  • Anhänger auf höher gelegene Stellflächen stellen (Oberen Parkplatz
  • Im Bootskäfig lose Gegenstände in Boote, gegen wegschwimmen sichern
  • Fußmatten im Treppenhaus sichern
  • Sturmflut-Dammbalken vor der Bootshaus-Eingangstür anbringen (Bedienungsanleitung beachten)

Bei Sturmflutwarnungen ab NHN +5,70 m bzw. MHW +3,70 m zusätzlich

  • Hallentore öffnen zum Schutz der Torelektrik
  • Sturmflut-Dammbalken vor den Hallentoren und der Bootshaus-Eingangstür anbringen (Bedienungsanleitung beachten)
  • Bootskäfig leeren
  • Boote von unteren Plätzen auf höhere Plätze legen
  • Fußmatten im Erdgeschoss sichern
  • Alle losen Gegenstände sichern
  • Bootsanhänger (aus der Halle) auf oberen Parkplatz stellen

Phase II: Mit Einsetzen der Ebbe werden weitere Helfer benötigt!

  • Das Treibgut ist sofort vom Grundstück auf die Straße zu schaufeln,
    damit es dort von der Stadtreinigung entsorgt werden kann.
  • Treppenhaus, Sanitärtrakt und Bootshalle sind zu säubern.

Die Sturmflut-Warnungen sind Vorhersagen und können in den Stunden vor dem Scheitelpunkt der Flut aktualisiert werden. Daher ist es NIE falsch, vorher schon Maßnahmen der nächsten Stufe zu ergreifen, wenn die erwartete Sturmflut im Grenzbereich zwischen den einzelnen Warnungen liegt.

Der Waseberg ist bei Sturmflut zwar für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt, aber eine Zufahrt zum Bootshaus wird i. d. R. möglich sein. Die Mitnahme des RdE-/DKV-Ausweises wird empfohlen.