Befahrensregelungen

Die Natur hat Vorfahrt

Unser Revier, die Unterelbe, umfasst einige geschützte Bereiche, an denen Uferbetretungsverbote eingerichtet sind zum Schutz der dort lebenden Pflanzen und Tiere.

Die wichtigsten Punkte für uns:

  • Karteninformationen zu Betretungs- und Befahrensverboten bzw. -beschränkungen beachten
  • Rücksicht auf die Tierwelt nehmen
  • Wattgebiete umfahren
  • Rücksicht auf den übrigen Schiffsverkehr nehmen
  • Fahrrinne vorausschauend und auf dem kürzesten Weg durchqueren
  • Strecke außerhalb des Fahrwassers zurück legen

Der Deutsche Kanu Verband hat sog. Befahrensregelungen zusammen gestellt. Dort sind die wichtigsten Beschränkungen (ohne Garantie auf Vollständigkeit und Aktualität) in unserem Revier vom Hamburger Hafen bis Glückstadt aufgeführt. Wir haben sie hier zusammengefasst:

  • Mühlenberger Loch/Hahnöfer Binnenelbe ganzjährig nur im betonnten Fahrwasser erlaubt
  • Insel Schweinesand – Neßsand ganzjähriges Uferbetretungsverbot
  • Insel Lühesand/Südspitze bis 1. Strommast ganzjähriges Uferbetretungsverbot
  • Insel Pagensand ganzjähriges Uferbetretungsverbot, Anlanden an 5 Trittsteinen (2 Pagensander Nebenelbe, 3 Hauptfahrwasser) erlaubt. Den aktuell gültigen Stand findet ihr unter Naturschutzgebiet “Elbinsel Pagensand”.
  • Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland ganzjähriges Uferbetretungsverbot nur für das rechte Ufer mit Haseldorfer Binnenelbe, Anlanden im Bereich Hetlinger Schanze erlaubt, Trittstein zwischen 15.05. und 30.09. bei km 656 (Auberg)
  • Insel Schwarztonnesand ganzjährig Uferbetretungsverbot.
  • Rhinplate und Elbufer südlich Glückstadt ganzjähriges Uferbetretungsverbot, Trittstein bei km 676 im gekennzeichneten Bereich

Wenn Du eine Fahrt in der Unterelbe planst, informiere Dich am besten vorher ausführlich selbst über die Befahrensregelungen des DKV.